Entstehungsdaten

Die Bemühungen um die Erhaltung des audiovisuellen Kulturgutes der Schweiz und somit die Geschichte von Memoriav begannen lange vor der offiziellen Gründung des Vereins. Nachfolgend einige bedeutende Etappen dieser Vorgeschichte.

  • 5. Oktober 1989 
    Postulat des Nationalrates bezüglich der Notwendigkeit, eine «nationale Phono- und Videothek zu errichten».
  • 6. November 1989 
    Die erste Arbeitsgruppe «Groupe de travail Patrimoine audiovisuel» (GTPAV) wird geschaffen mit dem Ziel, eine Lagebeurteilung der audiovisuellen Bestände in der Schweiz vorzunehmen und Vorschläge auszuarbeiten.
  • 21. Juni 1991 
    Das neue Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) Art. 69, Abs. 3: «Der Bundesrat kann vorschreiben, dass Aufzeichnungen wertvoller Sendungen einer nationalen Institution unentgeltlich zur Aufbewahrung überlassen werden.»
  • 19. Juni 1992 
    Das Konzept CIAV (Centre d’information de l’audiovisuel)  wird dem Bundesrat vorgestellt 
     - Revision des Konzeptes
     - Durchführung einer Sensibilisierungskampagne
  • 18. November 1992 
    Konzession SRG SSR, Art. 15, Abs. 1: «Die SRG SSR arbeitet mit den nationalen Medienarchiven zur Sammlung, Erfassung und Aufbewahrung der Aufzeichnungen ihrer Programme zusammen und hilft mit, sie der Öffentlichkeit für spätere Verwendung zur Verfügung zu stellen.»
  • 1992 
    Durchführung dringlicher Massnahmen im Bereich Ton, in Zusammenarbeit mit der Schweizer Nationalphonothek und den Radiostudios der SRG SSR.
  • 18. Dezember 1992 
    Bundesgesetz über die Schweizerische Landesbibliothek (seit 2007 Schweizerische Nationalbibliothek)
  • 1993 
    Durchführung dringlicher Massnahmen im Bereich Film, in Zusammenarbeit mit dem Schweizer Filmarchiv.
  • 20. Oktober 1994 
    Das Konzept RIAV (Réseau d’information de l’audiovisuel)  wird dem Bundesrat vorgestellt.
  • 1994 
    Durchführung dringlicher Massnahmen im Bereich Fotografie (Rettung der Sammlung Carlo Ponti).
  • 1. Dezember 1995 
    Gründung des Vereins Memoriav

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